Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6.82 liegt südwestlich der Ahmser Straße in der Stadt Herford und umfasst vorallem den Bereich zwischen Lockhauser Straße und Ahmser Straße in einer Größe von 27 ha.
Ziel ist die planungsrechtliche Neuordnung der noch auf Durchführungspläne basierenden Satzungen und gegebenfalls die Nachverdichtung der Wohngebiete.
Für das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht erstellt.