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Stadtplanung in Herford

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Digitalisierungsgrundlage: ABK
Bebauungsplan
8.33b, Änderung 2.20 "Wellbrok", Teil 1

Das Plangebiet der Änderung Nr. 2.20 erstreckt sich auf die Flurstücke 369 (Kiebitzstraße 33) und 368 (Kiebitzstraße 45) der Flur 17, Gemarkung Herford im Nordwesten der Hansestadt Herford und hat eine Größe von 2,85 ha. Ziel ist die Entwicklung des Standortes zu einem städtischen Wertstoffhof und die Fortnutzung eines Bestandsgebäudes durch die Recyclingbörse. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Auf die Aufstellung einer Umweltprüfung wird verzichtet, da die versiegelte Fläche unter der Grenze von 20.000 m² liegt und somit die Vorprüfung des Einzelfalls nicht notwendig wird. Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde durchgeführt.

Ansprechperson

  • Stadtplanung Herford, Telefon:  , E-Mail: stadtplanung@herford.de
  • Frau Eda Özer, Telefon: 05221 189 488, E-Mail: Eda.Oezer@Herford.de

Verfahrensschritte

  • 26.11.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 01.07.2021 - 30.07.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 02.12.2021 - 07.01.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.03.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.03.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge