Stadtplanung in Hennef

Sonstige Beteiligung in Bearbeitung

Beschleunigte Zusammenlegung Chance Natur I der Bezirksregierung Köln in Hennef

Die nachfolgende Bekanntmachung wurde am 24.05.2024 ortsüblich im Internet unter www.hennef.de/Bekanntmachungen vollzogen.

Köln, den 08.05.2024

Zeughausstraße 2-8

50667 Köln

Telefon: 0221 / 147 - 2033

 

Öffentliche  Bekanntmachung

Bezirksregierung Köln                                                                

Dezernat 33                                                                                                

-Ländliche Entwicklung, Bodenordnung-                                   

                                                                                                          

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren

Chance Natur I

Az.: 33.44 -5 15 07-

 

Ausführungsanordnung

 

Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Chance Natur I wird hiermit die Ausführung des Zusammenlegungsplanes gemäß § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), angeordnet.

1.         Am 01.06.2024 tritt der im Zusammenlegungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen, das heißt, die im Zusammenlegungsplan enthaltene Neuordnung des Eigentums und der sonstigen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verhältnisse tritt in Kraft.

2.         Zum gleichen Zeitpunkt treten die Landabfindungen hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und hinsichtlich der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden, an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen nach Maßgabe der Festsetzungen im Zusammenlegungsplan auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über (§ 68 Absatz 1 FlurbG).

3.         Der Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung an den durch den Zusammenlegungsplan ausgewiesenen neuen Grundstücken wurde durch besondere Vereinbarungen geregelt.

4.         Innerhalb von drei Monaten, vom ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Verwaltungsaktes an gerechnet, können mangels einer Einigung zwischen den Vertragspartnern bei der Bezirksregierung Köln -Dezernat 33- folgende Festsetzungen gemäß § 71 FlurbG beantragt werden:

a)        Angemessene Verzinsung einer vom Eigentümer zu leistenden Ausgleichszahlung durch den Nießbraucher (§ 69 Satz 2 FlurbG),

b)        Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder anderweitiger Ausgleich infolge eines Wertunterschiedes zwischen dem alten und neuen Pachtbesitz (§ 70 Absatz 1 FlurbG),

c)         Auflösung des Pachtverhältnisses infolge wesentlicher Erschwernis der Bewirtschaftung des neuen Pachtbesitzes (§ 70 Absatz 2 FlurbG).

Die Anträge zu a) und b) können von beiden Vertragspartnern, der Antrag zu c) kann nur vom Pächter gestellt werden.

Gründe
Der Erlass der Ausführungsanordnung ist gemäß § 61 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Die Flurbereinigungsbehörde hat den Zusammenlegungsplan den Beteiligten bekannt gegeben.
Widersprüche gegen den Zusammenlegungsplan sind nicht erhoben worden.

Dadurch wurde der Zusammenlegungsplan unanfechtbar mit der Folge, dass seine Ausführung anzuordnen ist.

Mit der Ausführung des Zusammenlegungsplanes tritt der neue Rechtszustand ein, so dass die Voraussetzungen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher vorliegen. Die Teilnehmer können eigentumsrechtlich über ihre Abfindungsgrundstücke verfügen.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats Widerspruch unter Angabe des Aktenzeichens erhoben werden bei der

Bezirksregierung Köln, Dezernat 33

50667 Köln.

 

Hinweis:

Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.

Im Auftrag,

(LS)                                       

gez. Kopka

Ltd. Regierungsvermessungsdirektor

 

Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren veröffentlicht.

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren

Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.

 


Ansprechperson zum Plan

NameTelefonE-Mail
Frau Gertraud Wittmer02242 888 395g.wittmer@hennef.de

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