Stadtplanung in Hennef

Bebauungsplan in Bearbeitung

Hennef - Mitte, 1. Änderung Bebauungsplan 01.8/3 Hennef (Sieg) im Stadtteil Zentrum West

Stadt Hennef (Sieg)

Der Bürgermeister

Bekanntmachung

der Stadt Hennef (Sieg)

 

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.8/3 Hennef (Sieg) – Hennef-Mitte im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB);

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen des Rates der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner Sitzung am 20.09.2023 beschlossen, gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.8/3 Hennef (Sieg) – Hennef-Mitte mit Text und die Begründung hierzu öffentlich auszulegen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst ein Gebiet im Ortsteil Hennef-Mitte auf dem Place le Pecq und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom

 

09.10.2023 bis 17.11.2023

 

im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.53) während der Dienststunden statt, d.h.,

montags bis mittwochs von         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                       14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von                            08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und

                                                       14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

sowie freitags von                         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Gleichzeitig werden die in den textlichen Festsetzungen zu diesem Bebauungsplan zitierten DIN- und VDI - Vorschriften, insbesondere die DIN EN 1998 „Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben“ und DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ zur Einsicht bereitgehalten.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist insbesondere auf elektronischem Weg per E-Mail ( beteiligung.bauleitplanung@hennef.de ), schriftlich auf dem Postweg beim Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/index.php?id=81 unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.

 

Hinweis zum Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 DSGVO, die im städtischen Internetangebot unter www.hennef.de/datenschutz zu finden ist. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

53773 Hennef, den 21.09.2023

Im Auftrag

N. Schüssler

 

 

 

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

NameTelefonE-Mail
Frau Kristina Ballhorn02242 888 384k.ballhorn@hennef.de
Frau Gertraud Wittmer02242 888 395g.wittmer@hennef.de

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