Stadtplanung in Hennef

Bebauungsplan in Bearbeitung

Lauthausen, Alte Dorfstraße, Bebauungsplan Nr. 06.2 Hennef (Sieg) im Stadtteil Nord

Bekanntmachung

der Stadt Hennef (Sieg)

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.06.2 Hennef (Sieg) – Lauthausen, Alte Dorfstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB);

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Ausschuss für Dorfgestaltung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner Sitzung am 13.09.2023 beschlossen, gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06.2 Hennef (Sieg) – Lauthausen, Alte Dorfstraße mit Text und die Begründung hierzu öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan umfasst ein Gebiet im Ortsteil Lauthausen im Bereich des östlichen Ortsausgangs, südlich der Straße „Alte Dorfstraße“ und westlich der Straße „Am Bach“ und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom

 

02.10.2023 bis 03.11.2023

 

im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.53) während der Dienststunden statt, d.h.,

montags bis mittwochs von         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                       14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von                            08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und

                                                       14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

sowie freitags von                         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Gleichzeitig werden die in den textlichen Festsetzungen zu diesem Bebauungsplan zitierten DIN- und VDI - Vorschriften, insbesondere die DIN Norm 4109 -Schallschutz im Hochbau- und die DIN Norm 18005 Schallschutz im Städtebau- zur Einsicht bereit gehalten.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist beim Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef abgegeben werden, insbesondere schriftlich, mündlich zur Niederschrift (persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter den o.a. Telefonnummern) oder auf elektronischem Wege, etwa per E-Mail (beteiligung.bauleitplanung@hennef.de). Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 

Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/index.php?id=81 unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.

Hinweis zum Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 DSGVO, die im städtischen Internetangebot unter www.hennef.de/datenschutz zu finden ist. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

53773 Hennef, den 14.09.2023

Im Auftrag

N. Schüßler

 

 

 

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

NameTelefonE-Mail
Herr Norbert Schüßler02242 888 386n.schuessler@hennef.de
Frau Kristina Ballhorn02242 888 384k.ballhorn@hennef.de

Details

Impressum | Datenschutz