Stadtplanung in Hennef

Außenbereichssatzung in der Öffentlichkeitsbeteiligung

Lescheid AS 09.6 - Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB in Hennef

Alle hier gezeigten Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Amt für Bauaufsicht und Untere Denkmalbehörde auf.

Die nachfolgende Bekanntmachung wurde am 29.03.2024 ortsüblich im Internet unter www.hennef.de/Bekanntmachungen vollzogen.

 

Stadt Hennef (Sieg)

Der Bürgermeister

Bekanntmachung

der Stadt Hennef (Sieg)

 

Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Hennef (Sieg) – Lescheid, AS 9.6;

Öffentliche Auslegung gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB

 

Der Ausschuss für Dorfgestaltung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 beschlossen, den Entwurf der Außenbereichssatzung für die Ortslage Hennef (Sieg) – Lescheid, AS 9.6, mit Text und die Begründung hierzu gem. § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) öffentlich auszulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Verfahren von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Der Geltungsbereich liegt im Ortsteil Hennef (Sieg) – Lescheid entlang der Straße Lescheid im Bereich der dortigen Bebauung Lescheid 1a bis Lescheid 9 und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Der Satzungsentwurf kann in der Zeit vom

08.04.2024 bis 08.05.2024

im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.58) während der Dienststunden, d.h.,

montags bis mittwochs von         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                       14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von                            08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und

                                                       14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

sowie freitags von                         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

von jedermann eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist insbesondere auf elektronischem Weg per E-Mail ( beteiligung.bauleitplanung@hennef.de ), schriftlich auf dem Postweg beim Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/index.php?id=81 unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.

53773 Hennef, den 06.03.2024

Im Auftrag

G. Wittmer

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

NameTelefonE-Mail
Herr Tilman Trauschke02242 888 587tilman.trauschke@hennef.de
Frau Jutta Bootz02242 888 391j.bootz@hennef.de
Herr Norbert Schüßler02242 888 386n.schuessler@hennef.de

Details

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