Stadtplanung in Hennef

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Edgoven, 12. Änderung (Hanftalstraße) des Bebauungsplanes Nr. 01.10 Hennef (Sieg) in Hennef

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Amt für Bauaufsicht und Untere Denkmalbehörde auf.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------- 

Stadt Hennef (Sieg)
Der Bürgermeister


BEKANNTMACHUNG
der Stadt Hennef (Sieg)

12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.10 Hennef (Sieg) – Edgoven, Hanftalstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bürgermeister und ein Mitglied des Stadtrates haben am 03.04.2020 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 / SGV.NW 2023), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV.NRW S. 202) beschlossen, gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.10 Hennef (Sieg) – Edgoven, Hanftalstraße, mit Text und die Begründung hierzu öffentlich auszulegen. Die 12. Änderung des Bebauungsplans umfasst ein Gebiet im Ortsteil Geisbach zwischen der „Hanftalstraße“, der Straße „Am Hanfbach“ und dem Hanfbach und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom

20.04.2020 bis 02.06.2020

im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.53) während der Dienststunden statt, d.h.,

montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Da das Rathaus jedoch zurzeit aufgrund der besonderen Ausnahmesituation der Corona-Pandemie geschlossen ist, bitte ich interessierte Bürgerinnen und Bürger sich zunächst unter den Telefonnummern 02242 – 888391 oder 02242 – 888587 für ihren Besuch anzumelden.

Gleichzeitig mit der Öffentlichen Auslegung werden die in den textlichen Festsetzungen zu diesem Bebauungsplan zitierten DIN-Vorschriften (DIN-Normen 18915 – Bodenarbeiten, 18195 – Abdichtung von Bauwerken, 4095 – Baugrund, Dränung zum Schutz baulicher Anlagen und 18920 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zur Einsicht bereitgehalten.

Stellungnahmen zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.10 können während des o.a. Auslegungszeitraums insbesondere schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef, zur Niederschrift (jedoch auch nur nach vorheriger Anmeldung unter den vorgen. Telefonnummern) oder per E-Mail an beteiligung.bauleitplanung@hennef.de eingereicht werden. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist prüft der Ausschuss für Stadtgestaltung und Planung des Rates der Stadt Hennef (Sieg) die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/index.php?id=81 unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.

Hinweis zum Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 DSGVO, die im städtischen Internetangebot unter www.hennef.de/datenschutz zu finden ist. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


53773 Hennef, den 03.04.2020
Im Auftrag
N. Schüßler

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

NameTelefonE-Mail
Herr Norbert Schüßler02242 888 386n.schuessler@hennef.de
Frau Jutta Bootz02242 888 391j.bootz@hennef.de
Herr Tilman Trauschke02242 888 587tilman.trauschke@hennef.de

Details

Impressum | Datenschutz