Gemeindeplanung in Heek

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51. Änderung (Flächennutzungsplan)

Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heek

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Gemeinde Heek hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 beschlossen, die vorliegende 52. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Westen des Gemeindegebietes direkt an der Grenze zur Nachbarstadt Gronau in Bereich Ahle.

Betroffen von der Planänderung sind:

·        Gemarkung Heek, Flur 1

Der Planbereich der 51. Änderung hat insgesamt drei Teilflächen und umfasst ca. 81,64 ha. Die Änderung dient der Ausweisung von Windkrafteignungsbereichen.

Die Gemeinde Heek hat mit der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes insgesamt eine Fläche von 377,5 ha als Windkonzentrationszonen ausgewiesen. Diese Änderung wurde mit Wirkung vom 05.12.2016 in Kraft gesetzt, sodass die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfaltet wird. Die Bestandszone aus dem Jahre 2002 umfasst ca. 277 ha mit 14 Anlagen und einer Gesamtleistung von 19,9 MW. In den vier 2016 ausgewiesenen Windvorrangzonen wurden insgesamt 11 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 34,6 MW errichtet.

Durch die Möglichkeit einer umfangreichen Beteiligungsmöglichkeit über die Energiegenossenschaft AHL eG besteht eine hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung für die bisher umgesetzten Windkraftprojekte. Aus diesem Grunde und auch vor dem Hintergrund der Energiekrise seit Beginn des Ukrainekrieges und des immer weiter fortschreitenden Klimawandels und die damit einhergehende Förderung der regenerativen Energien haben sich im Gemeindegebiet verschiedene Eigentümergesellschaften auf den Weg gemacht, um die Planung weiterer Windparkprojekte voranzutreiben.

Die Anthornshook Bürgerwind GmbH & Co. KG plant in Ahle im Westen des Gemeindegebietes an der Grenze zur Nachbarstadt Gronau einen Windpark. Nach intensiven politischen Beratungen werden die vorgelegten Planungen unterstützt und wurden die Änderungen des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Folgende Arten umweltbezogenen Informationen sind im Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes verfügbar:

·        Ergebnisgutachten für die Errichtung von Windenergieanlagen mit Stand vom 18.05.2022 des Büro wwk aus Warendorf

 

Der Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nebst seiner Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen bzw. Informationen in der Zeit vom

24. April 2024 bis 24. Mai 2024 (jeweils einschließlich)

bei der Gemeindeverwaltung Heek, Bahnhofstraße 60, 48619 Heek, Zimmer 007, während der allgemeinen Dienststunden aus und kann von jedermann eingesehen werden.

Allgemeine Dienststunden:

montags-freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags-mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 


 Um vorherige Terminabsprache, z.B. per Telefon unter 02568 930019, per E-Mail: h.gausling@heek.de oder schriftlich wird gebeten.

Auch sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Heek unter https://www.heek.de/bauen-wirtschaft/bauen-kaufen-wohnen/bauleitplanung/ Rubrik: „Pläne im laufenden Verfahren“ im angegebenen Zeitraum einsehbar. Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Absprache, Einsicht zu erhalten (Tel.: 02568 930019).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitplanung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Weitere Gründe, die eine Verlängerung der Auslegungsfrist darüber hinaus rechtfertigen würden (z.B. komplexere Gutachten o.ä.), liegen nicht vor.

Die Auslegung des Planentwurfes wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Bekanntmachungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Heek bekannt gemacht.

Heek, 16.04.2024

 

Der Bürgermeister

Geltungsbereich 51. FNP Änderung

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Herbert Gausling, Telefon: 02568930019, E-Mail: h.gausling@heek.de
  • Frau Sabine Nöldemann, Telefon: 02568 / 930014, E-Mail: s.noeldemann@heek.de

Verfahrensschritte

  • 24.04.2024 - 24.05.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Gutachten

Amtsblatt