Gemeinde Havixbeck

Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde Havixbeck Informelle Planung

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 25.06.2009 das aktuell gültige Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Havixbeck beschlossen. Das Konzept wurde der bbe Handelsberatung Münster erarbeitet.

Die Einzelhandelsentwicklung unterliegt bundesweit einer deutlichen Dynamik mit erheblichen Auswirkungen auf städtische Strukturen und Funktionen. Vor diesem Hintergrund bietet die aktuelle Fortschreibung einen Rahmen für die derzeitigen Entwicklungen des Einzelhandels in der Gemeinde Havixbeck. In der Praxis hat sich gezeigt, dass das Einzelhandelskonzept von 2009 einer Fortschreibung bedarf. Zum einen haben sich durch Betriebsaufgaben, -neueröffnungen und -erweiterungen so weitgehende Veränderungen im Bestand ergeben, dass die Datenbasis keine rechtssichere Bewertungsgrundlage mehr darstellt. Zum anderen haben sich unter anderem durch den Einzelhandelserlass NRW (2021) auf Landesebene die rechtlichen Vorgaben in einem nicht unerheblichen Maße verändert. Die von dem Planungsbüro Junker + Kruse erarbeitete Entwurfsfassung der Fortschreibung 2024/25 liegt nun vor und wird der interessierten Öffentlichkeit vom 14.04. bis einschließlich 18.05.2025 zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Ansprechpersonen

  • Frau Melanie Petermann, Telefon: 02507/33-155, E-Mail: petermann@gemeinde.havixbeck.de
  • Frau Anne Brodkorb, Telefon: 02507/33-160, E-Mail: brodkorb@gemeinde.havixbeck.de

Verfahrensschritte

  • 14.04.2025 - 18.05.2025, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

Offenlage

Weitere Daten