Flächennutzungsplan der Gemeinde Havixbeck, 04. Berichtigung (10. Änderung des Bebauungsplanes Wohnpark Habichtsbach (Habichtspark I), Umwandlung der Friedhofserweiterungsfläche in Wohnbaufläche) Flächennutzungsplan
4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB):
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 06.07.2017 die 10. Änderung des Be-bauungsplanes Wohnpark Habichtsbach (Habichtspark I) beschlossen. Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolg-te am 13.07.2017.
Ziel der Planung war die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im Gemeindegebiet.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes Habichtsbach I wurden die Flächen im Zent-rum des Baugebietes von einer wohnbaulichen Nutzung freigehalten, um Raum für eine nach dama-ligen
Prognosen langfristig erforderliche Erweiterung des Friedhofs zu besitzen. Entsprechend wurden die-se Flächen als Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof festgesetzt. Durch Veränderungen in der Bestattungskultur wurde im Laufe der Zeit festgestellt, dass die freigehalte-nen Flächen für eine Friedhofserweiterung nicht mehr benötigt werden.
Nachdem die Vermarktung der Bauflächen im Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark Habichts-bach (Habichtsbach II) weit fortgeschritten war wurde deutlich, dass auch nach Erschließung des Baugebietes weiterhin ein großer Bedarf an Wohnbauflächen bestand, der in den bestehenden Sied-lungsbereichen nicht gedeckt werden konnte. Darüber hinaus zeigte sich, dass auch die Nachfrage nach Mehrfamilienhausbebauung zugenommen hatte.
Aus diesem Grunde wurde die ehemalige Friedhofserweiterungsfläche sodann planerisch in Wohn-baufläche umgewandelt.
Um dieses Ziel zu vervollständigen, muss der gültige Flächennutzungsplan im Wege der Berichti-gung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes angepasst werden, indem die bisherige Darstellung Grünfläche - Friedhof in Wohnbauflächen geändert wird.
Diese Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Auf-stellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behör-denbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Die Berichtigung erstreckt sich über den folgenden Geltungsbereich, der auf dem nachstehenden Übersichtsplan dargestellt ist. Darüber hinaus können Lage und Umfang des betroffenen Gebietes dem detaillierten Kartenausschnitt entnommen werden.
Ansprechpersonen
- Frau Anne Brodkorb, Telefon: 02507/33-160, E-Mail: brodkorb@gemeinde.havixbeck.de
- Frau Melanie Petermann, Telefon: 02507/33-155, E-Mail: petermann@gemeinde.havixbeck.de
Verfahrensschritte
- 13.07.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
Plandarstellung
- 4. Berichtigung FNP_10. Änderung Habichtsbach I (PDF, 493,37 KB)
- Amtsblatt Nr. 03/2025 (PDF, 462,12 KB)