Gemeinde Havixbeck

Flächennutzungsplan der Gemeinde Havixbeck, 3. Berichtigung (10. Änderung "Stapeler/Altenberger Straße", Spielplatz Finkenstraße) Flächennutzungsplan

3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ beschlossen. Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 23.12.2015.

Ziel der Planung war die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im Gemeindegebiet. Der Spielplatz an der Finkenstraße wurde hierfür aufgegeben. Das Grundstück liegt am Ende der Stich-straßen Finkenstraße und Ignatiusstraße inmitten des umgebenden – mit Ein- und Zweifamilienhäusern vollständig bebauten - Baugebietes.

Um dieses Ziel zu vervollständigen, muss der gültige Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes angepasst werden, indem die bisherige Darstellung „Spielplatz“ in „Wohnbauflächen“ geändert wird.

Diese Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

 

Die Berichtigung erstreckt sich über den nachfolgenden folgenden Geltungsbereich, der auf dem nachstehenden Übersichtsplan dargestellt ist. Darüber hinaus können Lage und Umfang des betroffenen Gebietes dem detaillierten Kartenausschnitt entnommen werden.

 

Planübersicht 1:5.000

Übersichtsplan

Ansprechpersonen

  • Frau Anne Brodkorb, Telefon: 02507/33-160, E-Mail: brodkorb@gemeinde.havixbeck.de
  • Frau Melanie Petermann, Telefon: 02507/33-155, E-Mail: petermann@gemeinde.havixbeck.de

Verfahrensschritte

  • 22.12.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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