Konkreter Planungsanlass für die hier vorliegende Änderung des Bebauungsplanes Zimmerberg aus dem Jahr 1956 ergibt sich aus den Planungsüberlegungen eines privaten Bauherrn. Geplant ist, den bestehenden Lebensmitteldiscounter abzureißen und neu zu errichten.
Das Bauvorhaben bzw. der Bestandsbau liegen überwiegend außerhalb des Geltungsbereichs sowohl des Bebauungsplanes Zimmerberg als auch dessen gegenständlicher 1. Änderung. Dennoch ist diese Änderung des Bebauungsplanes für den kleineren Teil des Vorhabens, der sich innerhalb des Geltungsbereichs bewegt, erforderlich.
Der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung beschränkt sich auf den ca. 3.473 m² großen Teil des Flurstücks Nr. 5053/216, der innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Zimmerberg liegt. Die Geltungsbereichsgrenze des rechtsgültigen Bebauungsplanes verläuft durch das Grundstück. Das Flurstück hat eine Gesamtgröße von 7.376 m².
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Siedlungsraumes der Gemeinde Hauenstein und liegt am Beginn der Pirmasenser Straße.