Konkreter Planungsanlass für die erste Änderung des Bebauungsplanes "Am Bahnhof - Teil I ist die Absicht der Ortsgemeinde Wilgartswiesen, das brach liegende Gelände des Flurstücks 208/8, welches an den bestehenden Bauhof anschließt, mit einer Überdachung zu bebauen, um es als Abstell- und Lagerplatz sowie zur Unterbringung von Baumaterialien, Geräten, Werkzeugen und Fahrzeugen nutzen zu können.
Um Baurecht zu schaffen, soll mit dieser 1. Änderung der Bebauungsplan an den Bestand angepasst und die geplanten Um- und Anbauarbeiten bauplanungsrechtlich ermöglicht werden. Das bereits bestehende Baufenster für den Bauhof soll dahingehend erweitert werden, um den Bau der Überdachung in der geplanten Größe zu ermöglichen. Die überbaute Fläche des bereits bestehenden Bauhofs, die außerhalb des Baufensters liegt, soll mit der Erweiterung des Baufensters legalisiert werden.
Festgesetzt wird eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Bauhof.
Das Plangebiet befindet sich in der Verbandsgemeinde Hauenstein im Südosten des Siedlungskörpers der Ortsgemeinde Wilgartswiesen und hat eine Größe von ca. 830 m². Angrenzend dazu befinden sich im Süden eine Bahnstrecke und Wald, westlich und nördlich die Bahnhofstraße mit Wohnbebauung. Im Osten ist eine größere Buswendeschleife vorzufinden, welche an den Bahnhof inklusive Bahnhofsgebäude anschließt.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Ansprechperson
Frau Sara Heft, Telefon: 06392 915-121, E-Mail: sara.heft@hauenstein.rlp.de
Herr Christian Draxl, Telefon: 06392/915-123, E-Mail: christian.draxl@hauenstein.rlp.de