Konkreter Planungsanlass für den Bebauungsplan "Bahnhofstraße Erweiterung" in der Ortsgemeinde Hauenstein ergibt sich aus den Planungsüberlegungen eines privaten Bauherrn. Dahingehend wird beabsichtigt. die Flächen des Geltungsbereichs einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen. Ergänzend ist angedacht, auch einige Ferienwohnungen zu errichten. Dabei ist vorgesehen, die gesamte Fläche als allgemeines Wohngebiet mit einem großen zusammenhängenden Baufenster auszuweisen. Das Vorhaben entspricht nicht dem bestehenden Bebauungsplan "Schweyeräcker-Sohlengarten Änderungs- und Erweiterungsplan" aus dem Jahr 1960. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bahnhofstraße Erweiterung" überlagert in Teilen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1960 sowie – ebenfalls in Teilen - den Bebauungsplan „Bahnhofstraße“, der seit Januar 2024 rechtskräftig ist. Diesbezüglich gilt, dass die beiden rechtsverbindlichen Bebauungspläne, die im Bereich des Bebauungsplanes "Bahnhofstraße Erweiterung" überlagert werden, durch diesen ersetzt bzw. abgelöst werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient damit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte wohnbauliche Nutzung. Das Plangebiet befindet sich in der Verbandsgemeinde Hauenstein, zentral gelegen in der Ortsgemeinde Hauenstein und hat eine Größe von ca. 3.100 m². Umgeben ist das Plangebiet größtenteils von Wohnbebauung und Grünflächen. Umfasst werden die Flurstücke 4312/4, 4303/1, 4303/2, 4302/11, 4300/6, 4294/2 sowie zum Teil 4302/10 und 4300/5.
Ansprechperson
Frau Sara Heft, Telefon: 06392 915-121, E-Mail: sara.heft@hauenstein.rlp.de
Herr Christian Draxl, Telefon: 06392/915-123, E-Mail: christian.draxl@hauenstein.rlp.de