Stadt Harsewinkel

24. Änderung des Flächennutzungsplanes Flächennutzungsplan

Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Harsewinkel zu ändern (gemäß § 2 Abs.1 BauGB). Inhalt dieser Änderung ist die Umwandlung von Dorfgebietsflächen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO in Wohnbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO. Das Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 "Auf dem Venn II" durchgeführt.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 28.09.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.11.2023, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.11.2023 - 29.12.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Datenschutzhinweis für die Bauleitplanung

Amtsblatt