Stadt Harsewinkel

Schützenstraße (Nr. 89) Bebauungsplan

Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 beschlossen, für den Bereich nördlich des bestehenden Bebauungsplanes Nr.3 „Greffen West“, zwi-schen der Hauptstraße (B 513) im Norden, der Beelener Straße (L 831) im Osten und der unbebauten Ortslage einen Bebauungsplan aufzustellen (gemäß § 2 Abs.1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wurde mit der Satzung über die Veränderungssperre im Amtsblatt Nr.13 vom 17.12.2021 veröffentlicht. Der Bebauungsplan Nr.89 „Schützenstraße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre wurde um 1 Jahr verlängert und im Amtsblatt am 15.12.2023 veröffentlicht.

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Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 15.12.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.12.2021, Beschluss Rat: Satzung über eine Veränderungssperre aufgrund §§ 14 und 16 BauGB
  • 17.12.2021, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.12.2021, Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre
  • 24.08.2023, Beschluss Planungs- und Bauausschuss zur Beteiligung nach § 13a BauGB
  • 30.10.2023 - 01.12.2023, Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Amtsblatt

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