Stadt Harsewinkel

Rövekamp-Sürenbrede (Nr.88) Bebauungsplan

Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss des Rates vom 15.12.2021 zum Bebauungsplan Nr.88 "Rövekamp" zu ändern, imdem der Geltungsbereich um die Siedlungsflächen an der Straße "Sürenbrede" erweitert wurde. Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in der Sitzung am 23.02.2022 beschlossen, für den Siedlungsbereich "Rövekamp - Sürenbrede", zwischen der Paulusstraße, dem Gewässer Wippe, der öffentlichen Parkanlage und dem Prozessionsweg einen Bebauungsplan gemäß BauGB aufzustellen. Die Veränderungssperre Nr.2/2021 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.88 "Rövekamp" wurde aufgehoben und für den neuen Geltungsbereich die Veränderungssperre Nr.1/2022 beschlossen. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist (§ 17 (5) BauGB). Die Veränderungssperre wurde um 1 Jahr verlängert und im Amtsblatt vom 26.01.2024 veröffentlicht.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 23.02.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.02.2022, Beschluss Rat: Satzung über eine Veränderungssperre aufgrund §§ 14 und 16 BauGB
  • 25.02.2022, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.02.2022, Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre
  • 27.04.2023, Beschluss Planungs- und Bauausschuss zur Beteiligung nach § 13a BauGB
  • 15.05.2023 - 16.06.2023, Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme
  • 06.12.2023, Beschluss Rat zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 26.01.2024, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 05.02.2024 - 08.03.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Amtsblatt

Datenschutzhinweis für die Bauleitplanung