Stadt Harsewinkel

B 513/Steinhäger Straße (Nr. 42 - Stand: 1. Änderung) Bebauungsplan

Das Bebauungsplangebiet Nr. 42 „B 513/Steinhäger Straße“ liegt am südöstlichen Ortsrand des Ortsteiles Harsewinkel. Vor dem Hintergrund, eine verbrauchernahe Versorgung in den Zentren von Harsewinkel, Marienfeld und Greffen zu gewährleisten und potenziellen Kaufkraftabflüssen entgegenzuwirken, sind im Bebauungsplan Einzelhandelsbetriebe als "grundsätzlich unzulässige Nutzungen" (BauNVO) für den MI-Bereich festgesetzt. Einzelhandelsbetriebe, die zu keiner nachweislichen Gefährdung dieser Ziele führen, sollen im Plangebiet angesiedelt werden.
Zur konkreten Umsetzung bestimmter Gewerbebetriebe werden Einzelhandels- und Gewerbebetrieben Warengruppen zugeordnet. Zur Erhaltung des städtebaulichen Zielvorstellungen werden baugestalterische Festsetzungen im Bebauungsplan vorgegeben.

Übersichtsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de
  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 10.07.1996, Rechtskraft der 1. Bebauungsplanänderung gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

  • Bebauungsplan (PDF, 1,12 MB)BebauungsplanNachfolgend können Sie sich den Bebauungsplan als pdf.-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "Bebauungsplan".

Begründung