Industriegelände Dammanns-Hof (Nr. 6 - Stand: 3. Änderung) Bebauungsplan
Das Bebauungsplangebiet liegt im Osten des Ortsteiles Harsewinkel. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegelände Dammanns Hof" hat zum Ziel, die Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben zu konkretisieren. Die Baunutzungsverordnung von 1977 beinhaltet eine deutlichere Festsetzung zur Versorgung mit Einzelhandelsbetrieben. Der Bebauungsplan setzt eine maximale Geschossfläche von 1.500 qm fest, um nachteilige Strukturveränderungen beim innerstädtischen Gewerbe und negative städtebauliche Veränderungen zu verhindern.
Ansprechperson
- Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de
- Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
Verfahrensschritte
- 15.01.1986, Rechtskraft der 3. Bebauungsplanänderung gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Plandarstellung
- Bebauungsplan (PDF, 748,54 KB)BebauungsplanNachfolgend können Sie sich den Bebauungsplan als pdf.-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "Bebauungsplan".
Begründung
- Begründung (PDF, 44,04 KB)