Stadt Harsewinkel

Haller Straße (Nr.52 - Stand: 3. Änderung) Bebauungsplan

Aktuelle Betriebsansiedlungen und Erweiterungsvorhaben bestehender Betriebe verlangen nach einer Änderung des Bebauungsplanes Nr.52 "Haller Straße", indem die entlang der östlichen Bebauungsplangrenze festgesetzte Pflanzgebotsfläche -bis auf eine 3m breite Pflanzgebotsfläche- zugunsten einer Ausweisung von gewerblichen Bauflächen gestrichen wird. Hierdurch können dringend notwendige gewerbliche Bauflächen planungsrechtlich gesichert werden. Der Übergang zur freien Landschaft ist durch die ausgewiesene Pflanzgebotsfläche auch weiterhin gewährleistet. Zudem wird der gesamte Bebauungsplan an die aktuellen Katasterunterlagen und rechtlichen Vorschriften angepasst.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 25.04.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) und § 13 BauGB
  • 26.04.2012, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.04.2012, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 04.05.2012 - 04.06.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.10.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 20.10.2012, Rechtskraft der 3. Bebauungsplanänderung gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

  • Bebauungsplan (PDF, 654,52 KB)Haller Straße (Nr.52 - 3. Änderung)

Legende

  • Legende (PDF, 295,04 KB)LegendeZur besseren Lesbarkeit können Sie hier die Legende aufrufen.

Begründung