Stadt Harsewinkel

Am Rottkamp (Nr.19 - Stand: 1. Änderung) Bebauungsplan

Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.19 „Am Rottkamp“ werden die im westlichen Planbereich an der Bundesstraße B 513 (Südring) / Achtermannstraße bislang als Wohnbauflächen (WA gemäß § 4 BauNVO) festgesetzten Grundstücke „Flur 30, Nr. 517 und 518“ neu als „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ ausgewiesen. Hintergund ist die geplante Erweiterung der Feuerwehr Harsewinkel, die im Eckbereich Bundesstraße 513 / Achtermannstraße ihren Standort hat. Für den Gesamtbereich der festgesetzten Gemeinbedarfsflächen werden zudem die bestehenden Baugrenzen sowie die Festsetzungen zur Zahl der Vollgeschosse und zur Firstrichtung ersatzlos gestrichen. Die auf den nördlich angrenzenden Grundstücken (Flur 30; Nr. 430 und 431) bestehenden Baugrenzen werden entsprechend angepasst.
Der Bebauungsplanes Nr.19 „Am Rottkamp“ enthält Nutzungs- und Gestaltungsfestsetzungen, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Die textlichen Festsetzungen werden im Rahmen der 1. Änderung entsprechend der aktuellen Bau- und Gestaltungsstandards neu formuliert. Ebenso wird der gesamte Bebauungsplan auf der Grundlage der aktuellen Katasterdaten und rechtlichen Vorschriften (BauGB, BauNVO, PlanZV, BauONRW) aktualisiert. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.19 "Am Rottkamp" steht im Zusammenhang mit der 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr.25 "Stadtkern", der sich westlich anschließt und zusätzliche Erweiterungsflächen für den Feuerwehrstandort planungsrechtlich absichert.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 25.04.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) und § 13 BauGB
  • 26.04.2012, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.04.2012, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 04.05.2012 - 04.06.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 19.02.2015, Beschluss Rat zur Wertung der vorgetragenen Anregungen
  • 19.02.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.02.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung