Stadt Harsewinkel

Prozessionsweg/Oesterweger Straße (Nr. 65) Bebauungsplan

Die Baulandflächen liegen im nördlichen Bereich des Ortsteiles Harsewinkel. Angrenzend an das bestehende Wohngebiet Nr. 39 „Erweiterung Laumanns-Hof“ sind im Plangebiet Nr. 65 Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „sportlichen, kulturellen und sozialen Zwecken dienende Anlagen und Einrichtungen“ als Ergänzung zu den bereits bestehenden Sporteinrichtungen beidseitig des Prozessionsweges vorgesehen.
Sowohl mögliche funktionale Verflechtungen mit den bereits bestehenden Einrichtungen (z.B. gemeinsame Nutzung von Gebäuden und Einrichtungen), als auch die Nutzung vorhandener Wegeverbindungen zwischen den Sporteinrichtungen und den umliegenden Siedlungsgebieten sprechen aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht für diesen Standort.
Unter den Prämissen „Siedlungsnähe“ und „Verkehrsgunst“ sind im Bebauungsplan Nr. 65 angrenzend an die v.g. Flächen, südlich der Oesterweger Straße, „Wohnbauflächen“ (WA-Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO) ausgewiesen, auf denen von Seiten der Stadt die Ansiedlung von maximal zwei Nahversorgungsmärkten mit jeweils maximal 700 qm Verkaufsfläche und jeweils maximal 1200 qm Geschossfläche favorisiert wird.

Übersichtsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de
  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 20.12.2000, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

  • Bebauungsplan (PDF, 119,51 KB)BebauungsplanNachfolgend können Sie sich den Bebauungsplan als pdf.-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "Bebauungsplan".

Legende

  • Legende (PDF, 29,53 KB)Zur besseren Lesbarkeit können Sie hier separat die Legende aufrufen.

Begründung