Stadt Harsewinkel

Stadtkern (Nr.25 - Stand: 18. Änderung) Bebauungsplan

Im Rahmen der 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr.25 „Stadtkern“ werden die im südlichen Planbereich an der Bundesstraße 513 (Südring) bislang als Wohnbauflächen (WA gemäß § 4 BauNVO) festgesetzten Grundstücke „Flur 30, Nr. 370 und 371“ sowie das als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesene Grundstück „Flur 30, Nr. 531 teilweise“ neu als „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ festgesetzt. Hintergrund ist die geplante Erweiterung des Feuerwehrstandortes Harsewinkel. In den Anschlussbereichen werden die bestehenden planungsrechtliche Festsetzungen entsprechend angepasst, zudem wird der gesamte Bebauungsplan auf der Grundlage der aktuellen Katasterdaten und rechtlichen Vorschriften (BauGB, BauNVO, PlanZV, BauONRW) aktualisiert. Die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr.25 "Stadtkern" steht im Zusammenhang mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.19 "Am Rottkamp", der sich südöstlich anschließt. Im Rahmen der 1. Änderung werden planungsrechtliche Anpassungen des bestehenden Feuerwehrstandortes vorgenommen.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 25.04.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) und § 13 BauGB
  • 26.04.2012, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.04.2012, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 04.05.2012 - 04.06.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 19.02.2015, Beschluss Rat zur Wertung der vorgetragenen Anregungen
  • 19.02.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.02.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung