Stadt Harsewinkel

Südlich des Abrocksbaches (Nr. 55 - Stand: 3. Änderung) Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Nr. 55 "Südlich des Abrocksbaches" ist seit dem 12.10.1998 rechtskräftig, die letzte Änderung erlangte am 21.02.2004 die Rechtskraft. Die bei der Aufstellung des Bebauungsplanes bestehende Nachfragesituation auf dem Grundstücksmarkt veranlasste die Stadt Harsewinkel, im nordöstlichen Planbereich Grundstücke für Einzel- und Doppelhausbebauung in einer Größenordnung von ca. 1.500 qm darzustellen und die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden wenig verdichtet fest zu setzen. Zudem dient diese aufgelockerte Struktur der Abrundung des Ortsrandes.

Mit dem Ziel, gemäß § 1a BauGB mit Grund und Boden sparsam umzugehen, wird im Rahmen der 3. Bebaungsplanänderung für das Grundstück nördlich der Fläche für Gemeinbedarf die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden geändert. Dies ermöglicht eine Teilung des Grundstückes sowie die Bebauung mit zwei Wohngebäuden mit jeweils einer Wohneinheit. Somit kommt die Stadt dem Ziel der Nachverdichtung nach. Die Option, kleinere Grundstücke zu veräußern, entspricht der aktuellen Marktlage.
Des Weiteren wird die Kompensationsberechnung aus der Planzeichnung entfernt, da sie inhaltlich nicht mit der dritten Planänderung zusammen hängt, denn diese verursacht keine Eingriffe in Natur und Landschaft. Die alternative Festsetzung (Fläche für den Gemeinbedarf; zulässig sind ausschließlich Stellplätze zur Versorgung des Kindergartens) für die WA-Fläche westlich des Kindergartens wird aufgrund der mangelnden rechtlichen Basis entfernt. Das Symbol der Trafostation im Norden des Plangebietes wird aus der Planzeichnung entfernt, weil es in der Örtlichkeit nicht umgesetzt wird. Zudem wird der gesamte Geltungsbereich an die aktuellen Rechtsvorschriften (BauGB, BauNVO, PlanZV, BauO NRW) angepasst.

Übersichtsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 21.03.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.03.2007, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.03.2007, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 02.04.2007 - 07.05.2007, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 19.06.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.06.2007, Rechtskraft der 3. Bebauungsplanänderung gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

  • Bebauungsplan (PDF, 1,16 MB)BebauungsplanNachfolgend können Sie sich den Bebauungsplan als pdf.-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "Bebauungsplan".

Begründung