Stadt Harsewinkel

Happenort (Nr.26 - Stand: 4. Änderung) Bebauungsplan

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.26 „Happenort“ betrifft die öffentliche Verkehrsfläche „Happenort“ im nordöstlichen Planbereich (Grundstücke Gemarkung Harsewinkel, Flur 36, Flurstücke 1292, 1289). Der Bebauungsplan sieht einen Ausbau der Straße mit einem Wendehammer vor, der überwiegend auf der privaten Eigentumsfläche „Gemarkung Harsewinkel, Flur 36, Flurstück 902“, zudem auf den im städtischen Eigentum befindlichen Flächen „Gemarkung Harsewinkel, Flur 36, Flurstücke 1292 und 1289“ realisiert werden muss.
Ein Ausbauerfordernis entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes besteht nicht mehr. Die bestehende Stichstraße ist für die Grundstückserschließung ausreichend.
Im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.26 „Happenort“ wird der bestehende Straßenausbau planungsrechtlich abgesichert. Die über den Bestand hinausgehenden bislang im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen werden gestrichen und als überbaubare und nicht-überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt.

Räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 30.09.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) und § 13 BauGB
  • 21.11.2014, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.11.2014, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 01.12.2014 - 09.01.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 19.02.2015, Beschluss Rat zur Wertung der vorgetragenen Anregungen
  • 19.02.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.02.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Begründung