Stadt Harsewinkel

Vörnste Brink (Nr.70 - Stand: 2. Änderung) Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Nr. 70 "Vörnste Brink“ ist seit dem 23.02.2004 rechtskräftig. Ausgewiesen sind Mischgebiet(MI)und Wohngebiet(WA. Bisher ist nur der westliche Teil des Wohngebiets erschlossen und bebaut. Aufgrund aktueller Bedarfe soll nun der östliche Teil des Wohngebietes (östlich des von-Stauffenberg-Weges) baureif entwickelt werden. Konkrete Nachfragen erfordern eine Änderung des Bebauungsplanes Nr.70 „Vörnste Brink“ in diesem Bereich. Im Rahmen der 2. Änderung werden die bislang enthaltenen Grundstücksparzellierungen teilweise geändert und das Erschließungssystem entsprechend angepasst. Dabei werden die südlichen Grundstücke in die festgesetzte „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ (gemäß § 9, Abs.1 Nr. 20, 25 und Abs.6 BauGB) -gleichzeitig „Fläche für die Regenrückhaltung“ (gemäß § 9, Abs.1 Nr.16 BauGB)- erweitert.
Zudem wird der gesamte Bebauungsplan an die aktuellen Katasterdaten und rechtlichen Vorschriften (BauGB, BauNVO, PlanZV, BauONRW) angepasst.

Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden durch die 2. Änderung nicht berührt, die geplante Änderung entspricht auch weiterhin den Planungszielen des Bebauungsplanes Nr.70 „Vörnste Brink“. Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Des Weiteren bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b genannten Schutzgüter.

Übersichtsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 13.07.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) und § 13 BauGB
  • 13.07.2010, Beschluss Rat zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 17.07.2010, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.07.2010, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 27.07.2010 - 27.08.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 05.10.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 09.10.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

  • Bebauungsplan (PDF, 742,46 KB)Vörnste Brink (Nr.70)Nachfolgend können Sie sich den Bebauungsplan als pdf.-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "Bebauungsplan".

Legende

  • Legende (PDF, 141,05 KB)LegendeZur besseren Lesbarkeit können Sie hier separat die Legende aufrufen.

Begründung