Stadt Harsewinkel

22. Änderung des Flächennutzungsplanes Flächennutzungsplan

Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Harsewinkel zu ändern (gemäß § 2 Abs.1 BauGB). Inhalt dieser Änderung ist die Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen gemäß § 5 Abs.2 Nr.1 BauGB. Die Änderung wird unter folgender Bezeichnung geführt: 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harsewinkel. Das Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Gewerbegebiet an der Wippe“ durchgeführt. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 86 „Gewerbegebiet an der Wippe“ wird das Ziel verfolgt, die seitens des global agierenden Landmaschinenkonzerns angestrebte Betriebserweiterung an seinem Stammsitz planerisch abzusichern. Insbesondere die vollständige Verlagerung der Lkw-Anlieferung und -Abfertigung auf den Trailerpark soll ermöglicht werden, um einerseits die betriebliche Umstrukturierung zu unterstützen und andererseits eine verkehrliche Entlastung am Knotenpunkt Münsterstraße/Mühlenwinkel zu erreichen.

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Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 15.12.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.01.2022, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.01.2022 - 21.02.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Amtsblatt