Stadt Harsewinkel

20. Änderung des Flächennutzungsplanes Flächennutzungsplan

Der Rat der Stadt Harsewinkel hat in seiner Sitzung am 10.07.2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Harsewinkel zu ändern. (gemäß § 2 Abs.1 BauGB).
Inhalt dieser Änderung ist die Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbauflächen sowie in Flächen für den überörtlichen Verkehr - Bahnanlage.
Die Änderung wird unter folgender Bezeichnung geführt: 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harsewinkel.
Das Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Olden Hof“ durchgeführt.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 10.07.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.08.2019, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.09.2019 - 04.10.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 23.04.2020, Beschluss Rat zur Wertung der vorgetragenen Anregungen
  • 23.04.2020, Beschluss Rat zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 08.09.2020 - 12.10.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.12.2020, Beschluss Rat zur Wertung der vorgetragenen Anregungen
  • 16.12.2020, Feststellungsbeschluss
  • 09.07.2021, Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes

Anhänge

Zusammenfassende Erklärung

Begründung

Anlagen zur Begründung

Umwetlbericht

Amtsblatt