Stadt Harsewinkel

In der Heide Wegeeinziehungsverfahren

Die öffentliche Verkehrsfläche „In der Heide“ - Grundstück Gemarkung Greffen, Flur 5, Flurstück 65 tlws. - ist verkehrlich angebunden an die Haller Straße (K 11), im westlichen Bereich über die Fasanenstraße an die Haller Straße. Die Straße „In der Heide“ dient der Erschließung der bestehenden Wohnstandorte und ansässigen Gewerbebetriebe sowie der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Mit dem erfolgten Ausbau der Straße „In der Heide“ sollen Maßnahmen zur Unterbindung des Durchfahrtsverkehrs umgesetzt werden. Die Straße soll zukünftig nur noch für Fußgänger und Radfahrer durchlässig sein. Hierzu hat die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh eine verkehrsrechtliche Anordnung erteilt (u.a. Sperrpfosten in Höhe des Gebäudes In der Heide 8). Zur dauerhaften Sicherung wird ein Wegeteileinziehungsverfahren gemäß 7 Straßen- und Wegegesetz durchgeführt.

Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 22.09.2015, Beschluss Rat über die Absicht der Wegeteileinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz
  • 31.10.2015, Bekanntmachung zur Absicht der Wegeteileinziehung
  • 02.11.2015 - 02.02.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Absicht der Wegeteileinziehung
  • 25.02.2016, Beschluss Rat zur Wegeteileinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz
  • 05.03.2016, Bekanntmachung der Wegeteileinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz

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