Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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02.069 - Sumpstraße - 1. (vereinfachte) Änderung

Die noch unbebaute Flächen sollen einer baulichen Entwicklung zugeführt werden. Aufgrund der fehlenden Erschließung war auf Basis des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 02.069 eine Bebauung bisher nicht möglich. Mit einer geplanten alternativen Erschließung und der Neuordnung der Grundstückszuschnitte bzw. der wohnbaulichen Flächen ist nunmehr eine Bebauung denkbar. Zur planungsrechtlichen Absicherung wurde jedoch die 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.069 – Sumpstraße – erforderlich.

Der Bebauungsplan Nr. 02.069 – Sumpstraße – wurde im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB geändert.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 29.06.2016 - 30.07.2016, Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
  • 25.07.2016 - 12.08.2016, Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
  • 27.09.2016 - 14.10.2016, Erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 (2) Nr. 2
  • 13.12.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 31.12.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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