Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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Flächennutzungsplan 2020

Im Flächennutzungsplan (FNP) wird für das Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigen städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für einen Zeitraum zwischen 10 und 15 Jahren in den Grundzügen dargestellt. Der FNP bildet inhaltlich die planungsrechtliche Voraussetzung für die Aufstellung konkreter Bebauungspläne (B-Pläne), die von der Gemeinde gemäß § 8(2) BauGB aus dem FNP zu entwickeln sind. Als vorbereitender Plan erzeugt er im Unterschied zum B-Plan keine unmmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger. Für die Verwaltung und andere Behörden ist er jedoch planungsbindend.

Die Stadt Hamm hat einen neuen FNP aufgestellt. Die Neuaufstellung war erforderlich geworden, weil der alte Plan aus dem Jahr 1979 mit fast 30 Jahren und zahlreichen Änderungen den demographischen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden konnte.

Der FNP wurde in den vergangenen Jahren mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hamm diskutiert und nach den Prinzipien der "Bürgerkommune Hamm" erstellt.
In dem Bürgerbeteiligungsverfahren „WerkStadt Hamm“ hat die Stadt bereits im Vorfeld der Neuaufstellung des FNP die Hammer Bürgerschaft Ende des Jahres 2003 in Werkstattgesprächen in allen Stadtbezirken zu ihren Vorstellungen zur räumlichen Entwicklung ihrer Stadt befragt und Varianten diskutiert. Als Ergebnis liegt das 2005 verabschiedete Strukturkonzept zur Stadtentwicklung vor, das sowohl Leitlinien der Gesamtstadtentwicklung als auch stadtbezirksbezogene Diskussionsergebnisse enthält (vgl. Stadt Hamm, 2005).
Auch das formelle Verfahren zur Neuaufstellung des FNPs bleibt den Prinzipien des Leitbilds der „Bürgerkommune Hamm“ treu. Die rechtlich erforderlichen Schritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden erneut durch weiterreichende Beteiligungsmöglichkeiten ergänzt.
Im März 2007 fanden in allen sieben Stadtbezirken Bürgerversammlungen statt, um den Vorentwurf des FNP mit den Hammer Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren. Im März 2007 wurde der Vorentwurf des FNP im Rahmen des nach Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahrensschrittes der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteilung in allen sieben Stadtbezirken vorgestellt und mit rund 500 interessierten Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Im Zentrum der Diskussion standen die Hauptthemenbereiche Wohnbau- und Gewerbeflächen, der Bereich Verkehr sowie das Thema Sport, Freizeit und Grünverbindungen.
Die Ergebnisse der Bürgerveranstaltungen sowie die Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange, welche im Mai / Juni 2007 beteiligt wurden, waren ein wichtiger Baustein für die Erarbeitung des FNP-Entwurfes. Der überarbeitete Planentwurf wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 18.02.2008 bis zum 18.03.2008 erneut den Bürgerinnen und Bürgern und auch den Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden vorgestellt. Am 24.06.2008 hat der Rat der Stadt Hamm den Feststellungsbeschluss gefasst (Ratsvorlage 1956/08: Neuaufstellung FNP der Stadt Hamm).

Die Bezirksregierung in Arnsberg hat den FNP am 28.11.2008 genehmigt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung am 13.12.2008 im Westfälischen Anzeiger hat die Stadt Hamm nun einen neuen wirksamen FNP.

Der neue FNP sichert bis in das Jahr 2020 die städtebauliche Entwicklung der Stadt Hamm.

Flächennutzungsplan Hamm 2020

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Joachim Horst, Telefon: 02381 / 17-4142, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 06.11.2001, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.05.2006, Scoping gem. § 4 (1) BauGB
  • 05.03.2007 - 28.03.2007, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerversammlungen in allen Hammer Stadtbezirken) gemäß § 3 (1) BauGB
  • 10.05.2007 - 11.06.2007, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 06.07.2007, Landesplanerische Abstimmung gem. § 32 LPlG
  • 11.12.2007, Offenlegungsbeschluss
  • 18.02.2008 - 18.03.2008, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 24.06.2008, Feststellungsbeschluss
  • 28.11.2008, Genehmigung
  • 13.12.2008, Bekanntmachung

Bezüge zu anderen Planverfahren

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