Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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02.030 - Ammerweg - 4. (vereinfachte) Änderung

Der hier gezeigte Bebauungsplan dient lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

Die Eigentümer der Grundstücke Julienweg 59 und Julienweg 61 sind mit dem Wunsch an die Stadt Hamm herangetreten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern im derzeitigen Gartenbereich, mit Orientierung zum Blaukehlchenweg, zu schaffen. In dem zum Julienweg zugewandten Bereich sind die Grundstücke bereits seit vielen Jahren mit zwei Einfamilienhäusern bebaut. Zur Realisierung des Vorhabens war ein Bebauungsplanänderungsverfahren erforderlich. Die für die zusätzliche Bebauung erforderliche Infrastruktur war bereits vorhanden, sodass ein Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden geleistet werden konnte. Ziel war es, eine mit Blick auf die vorhandene Bebauung verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan wird sichergestellt, dass sich die neue Bebauung in die städtebauliche Eigenart des Wohngebiets am Blaukehlchenweg bestmöglich einfügt.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 17.04.2018 - 18.05.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
  • 01.10.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.02.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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