Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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07.022 - Wilbrede - 3. Änderung

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 07.022 umfasst ein zwischen dem Losekenweg im Westen, der Storksbrede im Norden, der östlichen Grundstücksgrenze des „Jugendzentrums Bockelweg“ (Bockelweg Nr. 15) im Osten sowie dem Bockelweg im Süden gelegenes, überwiegend wohnbaulich genutztes Areal.

Der Bezugsraum der 3. Änderung des Bebauungsplans beschränkt sich auf den Teilbereich des Straßenraumes der im Zentrum des Gesamtplangebietes gelegenen „Wilbrede“ sowie der unmittelbar an diese Straße angrenzenden Bauflächenstreifen.

Der Ausbau der Straße „Wilbrede“ erfolgte auf Grundlage einer Straßenausbauplanung, die nicht in Gänze mit der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche deckungsgleich war. Der Bebauungsplan Nr. 07.022 wurde demzufolge planungsrechtlich an die örtliche Bestandssituation angepasst.

Im Rahmen der 3. Änderung sind die für den Straßenbau nicht in Anspruch genommenen Flächen im Bebauungsplan gemäß ihrer faktischen Nutzung als Wohnbauflächen festgesetzt worden. Desgleichen sind als Wohnbauflächen im Ursprungsplan definierte Flächen in öffentliche Verkehrsflächen umgewidmet worden. In beiden Fällen handelte es sich lediglich um redaktionelle, kleinflächige Umwidmungen.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 26.09.2008 - 27.10.2008, Interne Beteiligung der Fachbehörden
  • 21.10.2008 - 21.11.2008, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 28.10.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.12.2008, Offenlegungsbeschluss
  • 23.12.2008, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 09.01.2009 - 09.02.2009, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 31.03.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.04.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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