Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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04.013 - Oberonstraße / Auf der Geist - 3. Änderung

Der Bebauungsplan Nr. 04.013 ist seit 1972 rechtskräftig. Im nördlichen Planbereich liegen unbebaute Grundstücke, die kurzfristig einer Wohnnutzung zugeführt werden sollen.

Planungsrechtlich sind z.Zt. Bauflächen festgesetzt, die mit bis zu 5-geschossigen Wohngebäuden in Flachdachbauweise bebaut werden könnten. Diese Nutzung entspricht nicht mehr heutigen städtebaulichen Anforderungen. Daher sollen in diesem Planbereich Wohnflächen festgesetzt werden, die marktorientiert einer Bebauung zugeführt werden.

Das städtebauliche Konzept sieht eine Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung im Planungsbereich entsprechend der bestehenden Wohnstrukturen mit Einzelhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen vor. Die geplante Bebauung westlich der Straße „Auf der Geist“ wird durch die geplante Anpassung des Festsetzungsgefüges zur städtebaulichen Abrundung des Quartiers beitragen.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 19.08.2008 - 19.09.2008, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 27.07.2015 - 28.08.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 05.07.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.07.2016, Offenlegungsbeschluss
  • 08.08.2016 - 09.09.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 13.12.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.02.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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