Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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02.001 - Eickhoffstraße - 10. (vereinfachte) Änderung

Die 10. (vereinfachte) Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 02.001 – Eickhoffstraße – beinhaltet die Änderung der Ausrichtung von Baufenstern. Dadurch sollen Spannungen zwischen neuer und vorhandener Bebauung vermieden werden. Die aktuelle Änderung soll zum Erhalt der Wohnqualität und der städtebaulichen Qualität im Quartier beitragen.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:
  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 12.12.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.01.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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