Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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06.062 - Zeche Radbod - 4. (vereinfachte) Änderung

Der hier gezeigte Bebauungsplan dient lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bautechnischen Bürgeramt (Kontakt siehe unten) auf.

Das Plangebiet des im Stadtbezirk Bockum-Hövel gelegenen Bebauungsplans Nr. 06.062 - Zeche Radbod - umfasst den südwestlich der Hammer Straße gelegenen südlichen Teilbereich der seit 1990 stillgelegten gleichnamigen Schachtanlage. Die 4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans bezieht sich auf den südöstlich der Straße „An den Fördertürmen“, südwestlich der Straße „Steigerring“ und nordöstlich der Straße „Grubenlicht“ gelegenen, ca. 3.400 m² umfassenden Bereich im Umfeld der ehemaligen Zechen-Elektroschaltzentrale.

Durch die Bebauungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete gewerbliche Verwendung der bislang ausschließlich bergbaulich nutzbaren, als Industriegebiet (GI - Bergbauliche Anlagen) festgesetzten Grundstücksflächen des ehemaligen Schaltanlagengebäudes geschaffen. Die verkehrliche und technische Erschließung des Grundstücksbereiches kann über die gewerblich-industriellen Bauflächen in südwestlicher Nachbarschaft und die anschließende Straße „Grubenlicht“ sichergestellt werden.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 21.02.2019, Bekanntmachung
  • 05.03.2019 - 05.04.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
  • 09.07.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 12.12.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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