Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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03.069 - Bergstraße - 2. Änderung

Der Bebauungsplan Nr. 03.069 ist seit dem 02.10.2001 rechtsverbindlich. Eine im südöstlichen Planbereich liegende Fläche ist als Parkanlage mit Kinderspielplatz festgesetzt. Im Rahmen der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes 03.069 reicht die Bebauung bis an die Spielplatzfläche heran. Auf Grund der vorherrschenden, aufgelockerten Wohnbebauung ist eine zusätzliche Einrichtung eines Kinderspielplatzes in diesem Bereich entbehrlich. Die Stadt Hamm beabsichtigt daher diese Fläche der Wohnbebauung zuzuführen.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 13.05.2014 - 13.06.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 29.06.2015 - 15.08.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
  • 08.12.2015, Offenlegungsbeschluss
  • 07.03.2016 - 15.04.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 05.07.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 20.08.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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