Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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FNP 2020 - 11. Änderung - Sportplatz Westfalia Rhynern -

Der 7,38 ha große Planbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) – Sportplatz Westfalia Rhynern – liegt am Ortsrand des Ortsteils Rhynern südwestlich des Ortsteils Osttünnen an der Straße „An der Lohschule“. Innerhalb des Planbereiches befindet sich eine landwirtschaftlich genutzte Fläche und ein befestigter Parkplatz für die unmittelbar angrenzende Sportanlage am Tünner Berg. Der Sportverein Westfalia Rhynern 1935 e.V. nutzt die Anlage als Trainingsfläche. Er verfügt über einen weiteren Sportplatz mit Sportheim im Bereich Papenloh. Für den Vereinssport soll nunmehr eine neue Sportplatzanlage in Ergänzung zu der Sportanlage am Tünner Berg geschaffen und die Fläche im Bereich Papenloh dauerhaft als Sportplatz/ Fußballfeld aufgegeben werden.

Der wirksame FNP stellte bisher den Planbereich als "Fläche für die Landwirtschaft" gem. § 5 (2) Nr. 9a BauGB dar. Die geplante Erweiterung der bestehenden Sportanlage (am Tünner Berg) ist mit dieser Darstellung im
wirksamen Flächennutzungsplan nicht vereinbar. Der Bebauungsplan wäre somit nicht vollständig als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, einzustufen. Gemäß § 8 (3) BauGB wurde daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03.091 – Sportplatz Westfalia Rhynern – die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes – Sportplatz Westfalia Rhynern – durchgeführt .

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:
  • Herr Joachim Horst, Telefon: 02381 / 17-4142, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 25.03.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.05.2014, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 20.06.2014 - 31.07.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 27.01.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gem. § 3 (1) BauGB
  • 13.12.2016, Offenlegungsbeschluss
  • 28.01.2017, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 08.02.2017 - 08.03.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 12.12.2017, Erneuter Offenlegungsbeschluss
  • 11.01.2018, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 22.01.2018 - 23.02.2018, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 15.05.2018, Feststellungsbeschluss
  • 21.09.2018, Genehmigung
  • 08.11.2018, Bekanntmachung der Genehmigung

Parallelverfahren

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