Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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02.022 - An der Steinernen Brücke - 2. (vereinfachte) Änderung

Der Bebauungsplan Nr. 02.022 – An der Steinernen Brücke – ist seit dem 30.09.1968 rechtskräftig. Um dem Flurstück 349 (Flur 15, Gemarkung Hamm) eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen, soll die im Bebauungsplan vorhandene vordere Baulinie im Bereich des Flurstückes 349 weiter in Richtung St.-Georgs-Platz in die Flucht der St.-Georgs-Kirche verschoben werden, um so ein größeres Baufenster zu ermöglichen. Das Grundstück besitzt auf Grund seiner nicht unproblematischen keilförmigen Ausdehnung im Kreuzungsbereich des stark befahrenen Alten Uentroper Weges und des St.-Georgs-Platzes äußerst ungünstige Standortfaktoren, welche ursprünglich einer Bebauung in diesem Bereich im Wege standen. Zur Schaffung des für eine wohnbauliche Entwicklung notwendigen Planungsrechtes wurde die 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Diese wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 26.08.2011 - 26.09.2011, Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Behörden gem. § 13 (2) BauGB
  • 22.12.2011 - 18.01.2012, Erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 (2) Nr. 2
  • 06.03.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.03.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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