Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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05.034 - Küferstraße - 6. (vereinfachte) Änderung

Am 18.05.2010 wurde das Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Hamm vom Rat beschlossen, welches als Steuerungsrahmen zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten angewendet werden soll. Diese vorgeschlagenen Handlungsleitlinien definieren als Reaktion auf die wachsende Anzahl an Anfragen und Anträgen von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, städtebaulich begründete Spielregeln zur Steuerung derartiger Ansiedlungen im Stadtgebiet. Das Steuerungskonzept Vergnügungsstätten entfaltet jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung für den einzelnen Betreiber oder Standortnachfrager. Erst die Umsetzung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung kann die planungsrechtliche Steuerung im Sinne des o. g. Konzeptes sicherstellen.

Die planungsrechtliche Umsetzung des Steuerungskonzeptes Vergnügungsstätten soll mit der 5. und 6. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.034 erfolgen.
Der vorliegende Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 05.034 weist überwiegend Gewerbegebietsflächen und gewerblich geprägte Mischgebiete auf, welche auch zukünftig den „klassischen“ arbeitsplatzintensiven Betrieben vorbehalten werden sollen, um so die Eigenart des Gebietes zu wahren. Die Ansiedlung der z. T. hochprofitablen Vergnügungsstätten könnte zu Spannungen des Bodenmarktes führen.
Des Weiteren soll verhindert werden, dass über eine Häufung und Konzentration von Einrichtungen, die unter die Vergnügungsstätten fallen, ein negatives Image und damit negative städtebauliche Auswirkungen entstehen. Diese könnten sich ebenfalls negativ auf die zunehmend an Bedeutung gewinnende „Adressbildung“ der Gewerbebetriebe auswirken.

Um der o. g. Entwicklung entgegenzusteuern und eine mögliche Fehlentwicklung im Bereich der Misch- und Gewerbegebiete zu unterbinden, sollen mit der 5. und 6. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.034 die Zielsetzungen des Steuerungskonzeptes Vergnügungsstätten planungsrechtlich umgesetzt werden, indem die Vergnügungsstätten in Form von textlichen Feststetzungen ausgeschlossen werden.

Ansprechperson

  • Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 07.12.2010 - 07.01.2011, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 07.12.2010 - 21.12.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB

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