Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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05.065 - Quellenstraße/ Zum Torksfeld

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 05.065 - Quellenstraße/ Zum Torksfeld - wird räumlich gefasst durch die Dortmunder Straße im Süden, die Fritz-Husemann-Straße im Osten, die Quellenstraße im Norden und die Straße Zum Torksfeld im Westen. Im Planbereich befinden sich größten Teils bebaute Grundstücksflächen, die heute mit Handel- und Dienstleistung sowie mit Wohn- und Mischnutzung belegt sind.

Das bisherige Planungsrecht wird definiert durch den Bebauungsplan Nr. 05.015 - Quellenstraße - aus dem Jahre 1973. Dieser ermöglichte bislang die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes (Lebensmittel) sowie die Sicherung bestehender Wohn- und Mischstrukturen entlang der Quellenstraße. Um jedoch der derzeitigen Entwicklung dieses Bereiches als zentraler Versorgungsbereich (Stadtteilzentrum für Herringen eingeleitet im Jahre 2005 durch den Bebauungsplan Nr. 05.060 - Marktplatz Herringen -) Rechnung zu tragen und weitere Entwicklungschancen für den vorhandenen Verbrauchermarkt zu öffnen sowie zeitgemäße Einzelhandelsstrukturen an diesen Standort zu etablieren, soll der alte Planbereich als neuer Bebauungsplan Nr. 05.065 - Quellenstraße/ Zum Torksfeld - neu aufgestellt werden.

Ansprechperson

  • Frau Gudrun Sudhaus, Telefon: 02381 / 17-4122, E-Mail:
  • Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 24.06.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.09.2012, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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