Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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04.058 - Wielandstraße

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04.058 - Wielandstraße - wird die bisher noch landwirtschaftlich genutzte oder brach liegende Fläche entlang der Wielandstraße baulich in den Siedlungszusammenhang des Ortsteiles einbezogen. Die bereits vorhandenen Wohnbebauungen im südlichen Teil des Planungsgebietes und die vorhandene Spielplatzfläche im nordwestlichen Abschnitt werden in der Neuplanung als Bestand berücksichtigt.

Die ersten Entwürfe wurden bereits im Jahre 2006 erarbeitet. Trotz einer zu der Zeit positiven Entwicklung aus Sicht der Flächenmobilisierung und den konfliktfreien Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 04.058 bis hin zur Offenlage im Sommer 2006 konnte der Bebauungsplan Nr. 04.058 nicht abgeschlossen werden.

Mit einer Änderung der Grundstückseigentumsverhältnisse im Frühjahr 2018 wurden neue Gespräche zur Entwicklung des Baugebietes an der Wielandstraße geführt. Das Verfahren wurde nach Prüfung der städtebaulichen Rahmenbedingungen wieder aufgenommen und fortgeführt.

Im Fokus steht weiterhin die Schaffung von unterschiedlichen Wohnformen und ergänzenden generationgerechten und barrierefreien Wohnangeboten für die Bewohner aus dem Stadtbezirk. Hierfür wird vorzugsweise entlang der Wielandstraße mit einer straßenbegleitenden Mehrfamilienhausbebauung ein Angebot geschaffen. Gleichzeitig soll auch der Zuzug von jungen Menschen und Familien gefördert werden. Hierfür werden weiterhin Angebote an Einfamilienwohnhäuser in Einzel- und Doppelhausformen sowie zum Teil als Hausgruppen geschaffen. Ergänzt werden soll das Wohnangebot durch eine Kindertagesstätte, Kinderspielplätze innerhalb von öffentlichen Grünflächen sowie durch verbindende Rad- und Fußwege in bestehende Naherholungs- und Landschaftsräume.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

 



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 20.07.2004, Verfahrensbeginn
  • 07.03.2005 - 08.04.2005, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 01.06.2005, Landesplanerische Abstimmung gem. § 32 LPlG
  • 24.08.2005, Bürgerversammlung
  • 09.05.2006, Offenlegungsbeschluss
  • 20.05.2006, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 30.05.2006 - 30.06.2006, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 15.10.2019 - 20.11.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 12.11.2019, Bürgerversammlung
  • 15.08.2020, Bekanntmachung
  • 25.08.2020 - 25.09.2020, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und der Behörden gem. § 4 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB
  • 14.09.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.05.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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