Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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04.078 - südlich Holtkamp -

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

Die downloadfähigen Dateien sind im pdf-Format dargestellt. Um Dokumente im pdf-Format ansehen zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm AdobeReader. Ein Ausdrucken der Dokumente ist nicht möglich. Sollten Sie einen Plan in Papierform benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt bzw. das Bautechnische Bürgeramt.

Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung im bisher unbebauten, rückwärtigen Bereich südlich der Wohnbebauung an der Straße Holtkamp geschaffen. Ingesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 9.900 m², die sich auf einen nördlichen Teilbereich einer bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche erstreckt. Westlich befindet sich ein 8-geschossiges Mietswohnhaus angrenzend an die Straße Auf dem Höhkamp und nordöstlich grenzen drei Doppelhäuser an den Geltungsbereich an. Die neue Bebauung soll sich an den bestehenden Einfamilienhausstrukturen entlang der Straße Holtkamp orientieren.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04.078 - südlich Holtkamp - wird eine Arrondierung der Siedlungsstruktur ermöglicht, um zur Deckung des derzeitigen Bedarfs an Wohnbauland im Stadtbezirk beizutragen. Eine klare Abgrenzung zwischen Siedlungsraum und freier Landschaft wirkt dabei einer Entstehung von Splittersiedlungen im Außenbereich entgegen. Die geplante kleinteilige Bebauungsstruktur gewährleistet einen harmonischen Übergang zum Freiraum. Die Grundsätze einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung wurden im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung in besonderem Maße berücksichtigt und durch Festsetzungen umgesetzt.

Im Bebauungsplan werden Allgemeine Wohngebiete (WA) ausgewiesen. Die verkehrliche Erschließung der Wohnbaugrundstücke ist über die Straße Holtkamp, den Ausbau des vorhandenen Wirtschaftsweges (Planstraße A) sowie eine weitere Stichstraße mit Wendenanlage (Planstraße B) zur Erschließung des rückwärtigen Bereichs geplant. Im Wohnquartier sind Einfamilienhäuser in Form von Einzel- und Doppelhäusern zugelassen. Um den Übergang zur freien Landschaft harmonisch zu gestalten und ein zukunftsfähiges und klimaangepasstes Wohngebiet zu entwickeln, wird durch verschiedene Festsetzungen (z. B. GRZ und Pflanzgebote) die bauliche Dichte eingeschränkt und die Durchgrünung des Quartiers gewährleistet.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 10.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.03.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 15.01.2021 - 12.02.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 22.04.2021 - 05.05.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
  • 29.06.2021, Offenlegungsbeschluss
  • 26.07.2021 - 06.09.2021, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 04.08.2021 - 15.09.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 14.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.08.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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