Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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05.072 - Dortmunder Straße / westlich Zechenweg

Die islamische Gemeinde Herringen möchte nach 25-jährigem Bestehen die vorhandene Moschee erweitern bzw. eine Moschee südlich der Dortmunder Straße unmittelbar hinter der bereits vorhandenen Bebauung neu bauen. Die bisher genutzten Räumlichkeiten an der Dortmunder Straße sind auf Grund der Größe der islamischen Gemeinde Herringen nicht mehr ausreichend. Das bestehende Planungsrecht – Bebauungsplan Nr. 05.031 – sieht auf der Fläche, die für die Errichtung einer Moschee vorgesehen ist, lediglich Stellplätze vor. Somit ist eine überbaubare Fläche für diesen Bereich nicht vorhanden. Aus diesem Grund wurde das Planungsrecht für die Errichtung der Moschee an diesem Standort angepasst.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 02.07.2011, Bekanntmachung
  • 11.07.2011, Bürgerversammlung
  • 19.07.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.09.2011 - 23.09.2011, Interne Beteiligung der Fachbehörden
  • 20.04.2012 - 21.05.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 18.09.2012, Offenlegungsbeschluss
  • 22.09.2012, Bekanntmachung
  • 02.10.2012 - 07.11.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 05.03.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.04.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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