Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II -

Die Umnutzung des circa 55 ha großen Areals des ehemaligen Zechenstandortes Heinrich Robert stellt eines der zentralen Stadtentwicklungsprojekte der Stadt Hamm in den kommenden Jahren dar. Beabsichtigt wird die Entwicklung des Gesamtareals mit unterschiedlichen räumlichen Nutzungsschwerpunkten aus den Bereichen Wohnen, Gewerbe und Einzelhandel sowie insbesondere auch Kultur und Kreativwirtschaft. Durch die Öffnung des Standortes und die neuen Wegeverbindungen sollen funktionelle Verknüpfungen des Standortes mit den umliegenden Stadtteilen sowie die Ausbildung einer neuen Adresse mit regionaler Strahlkraft im Hammer Stadt­gebiet entstehen. Mit der Konversion des ehemaligen Bergwerkstandortes wird dem Ziel der Innenentwicklung entsprochen und ein Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden geleistet.

Zur planungsrechtlichen Vorbereitung der Entwicklung des ehemaligen Bergwerksgeländes sind insgesamt vier Bebauungspläne aufgestellt worden. Im Rahmen des hier behandelten Bebauungsplans Nr. 04.077 ist im Wesentlichen eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen östlich der Fangstraße sowie der Goerallee vorgesehen, die durch einen zentralen Grünzug ergänzt wird. Die Bebauungspläne sind am 26.09.2023 als Satzung beschlossen worden, vor Erlangung der Rechtskraft müssen allerdings noch städtebauliche Verträge zwischen der Stadt Hamm und den Vorhabenträgern abgeschlossen werden.



Ansprechperson

  • Frau Gudrun Sudhaus, Telefon: 02381 / 17-4122, E-Mail:
  • Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 01.10.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.11.2018 - 07.12.2018, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 26.11.2018, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 23.03.2021, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.06.2021 - 24.06.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.06.2021 - 12.07.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 21.03.2022 - 22.04.2022, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 13.12.2022, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.12.2022, Offenlegungsbeschluss
  • 23.01.2023 - 23.02.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 26.09.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

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