Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg -

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

Die circa 9,5 ha große Fläche des Bebauungsplans Nr. 03.085 bildet einen Teil der südlichen Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern. Gelegen ist der Bereich östlich der Werler Straße (B63), südlich des Oberallener Weges, westlich der Straße An der Bewer und nördlich des Bewerbaches.

Der Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - bereitet eine südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern vor, die östlich der Werler Straße und südlich des Oberallener Weges gelegen ist. Es besteht ein konkretes Ansiedlungsinteresse der bereits in Hamm ansässigen Firma Manss GmbH Frischeservice, die an ihrem bisherigen Standort am Gallberger Weg die betrieblich erforderlichen Erweiterungen aus Platzmangel nicht vornehmen kann. Von dem circa 9,5 ha großen Geltungsbereich soll dabei knapp die Hälfte der Fläche als Gewerbegebiet entwickelt werden, der größte Teil des sonstigen Bereiches soll als Grünfläche erhalten bzw. ökologisch aufgewertet werden.

Wesentliches Planungsziel ist es, eine gewerbliche Baufläche im nördlichen Bereich zwischen Werler Straße und bestehender Hofanlage zu entwickeln. Im südlichen Bereich sind die ggf. notwendigen Regenrückhaltemaßnahmen vorzusehen. Im mittleren Bereich hat der Erhalt der ökologisch wertvollen Strukturen an dem dem Bewerbach zulaufenden Gewässer Vorrang, ergänzend können im östlich angrenzenden Bereich naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden.

Der Bebauungsplan ist seit dem 10.01.2024 rechtskräftig.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 04.09.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.08.2015 - 18.09.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 22.06.2016, Bürgerversammlung
  • 13.01.2017 - 13.02.2017, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 13.01.2017 - 13.02.2017, Interne Beteiligung der Fachbehörden
  • 24.05.2022 - 24.06.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 21.06.2022, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.03.2023, Bürgerversammlung
  • 20.06.2023, Offenlegungsbeschluss
  • 14.07.2023 - 25.08.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 12.12.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.01.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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