Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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05.031 - Parkfriedhof - 7. vereinfachte Änderung

Mit der 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.031 - Parkfriedhof - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Krematoriums geschaffen werden. Vorgesehen ist, einen Kühlraum im Südwesten an das bestehende Gebäude anzubauen, wofür der an dieser Stelle vorhandene – aufgrund der gestiegenen Kapazitäten deutlich zu klein gewordene – Kühlraum abzubrechen ist. Um dieses Vorhaben umzusetzen, wurde der Bebauungsplan geändert und insbesondere das vorhandene Baufeld vergrößert. Da der geplante Baukörper in das festgesetzte Pflanzgebot hineinragt, wurde auch dieses angepasst. Die bisherige Umfahrung des Gebäudes wird durch den Anbau aufgehoben, so dass eine separate Ausfahrt im Süden erforderlich wird. Auch hierfür wurde das bestehende Pflanzgebot angepasst.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt auf der Grundlage des § 13 BauGB als „vereinfachtes Verfahren“, da die Inhalte keine Beeinträchtigung der Planungsgrundzüge des Bebauungsplans Nr. 05.031 bzw. der 2. Änderung bewirken.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 15.02.2023 - 17.03.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
  • 20.06.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.10.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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