Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee -

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Er grenzt südlich an die Straße Oberster Kamp und umfasst einen aktuell unbebauten Bereich zwischen größeren Gewerbe- bzw. Industriebetrieben. Auf der Fläche befinden sich neben einer Auffahrt für ein rückgebautes Hofgebäude eine Wiese, sowie größere Gehölzstrukturen in den Randbereichen. Eine Anpassung der aktuellen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes 03.062 - Oberallener Weg / Wambelner Straße - soll die Fläche als Gewerbegebiet nutzbar machen.



Ansprechperson

  • Frau Lea Gründer, Telefon: 02381 / 17-4127, E-Mail:
  • Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 14.12.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.07.2023, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 31.07.2023 - 31.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 31.07.2023 - 16.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Plandetails zum Download

ÜbersichtspläneFrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGBBekanntmachung

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