Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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FNP 2020 - 36. Änderung - PV-Anlage Martinstraße -

Der ca. 5,6 ha große Geltungsbereich der 35. Änderung des FNP 2020 - PV-Anlage Martinstraße - liegt im Stadtbezirk Hamm-Rhynern, an der Grenze zum Stadtbezirk Hamm-Pelkum. Er grenzt östlich an die „Martinstraße“ (die Kreisstraße 11) und nördlich an die Straße „Auf der Becke“ (die Kreisstraße 9) und umfasst den brach liegenden Bereich einer ehemaligen Deponie. Es wird beabsichtigt auf dieser Brachfläche eine großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Anlage) zu errichten und so den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen. Der Standort bietet aufgrund seiner unmittelbaren Nachbarschaft zu einem bestehenden Umspannwerk und der damit verbundenen Einspeisungsmöglichkeit in das Netz einen erheblichen Standortvorteil, der z.B. zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft durch Leitungsverlegung entbehrlich macht.

Ansprechperson

  • Herr Jan Kaplan, Telefon: 02381 / 17-4141, E-Mail:
  • Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 15.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.05.2022 - 14.06.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 23.05.2022 - 14.06.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Plandetails zum Download

Übersichtspläne
  • Quellenvermerk für die hoheitlichen Geodaten: Datenlizenz Deutschland Land NRW/Vermessungs- und Katasteramt Hamm, 2019 - dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0 )
    Geltungsbereich_ABK (PDF 1,11 MB)
Unterlagen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB

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