Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV -

Die Umnutzung des circa 55 ha großen Areals des ehemaligen Zechenstandortes Heinrich Robert stellt eines der zentralen Stadtentwicklungsprojekte der Stadt Hamm in den kommenden Jahren dar. Beabsichtigt wird die Entwicklung des Gesamtareals mit unterschiedlichen räumlichen Nutzungsschwerpunkten aus den Bereichen Wohnen, Gewerbe und Einzelhandel sowie insbesondere auch Kultur und Kreativwirtschaft. Durch die Öffnung des Standortes und die neuen Wegeverbindungen sollen funktionelle Verknüpfungen des Standortes mit den umliegenden Stadtteilen sowie die Ausbildung einer neuen Adresse mit regionaler Strahlkraft im Hammer Stadt­gebiet entstehen. Mit der Konversion des ehemaligen Bergwerkstandortes wird dem Ziel der Innenentwicklung entsprochen und ein Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden geleistet.

Zur planungsrechtlichen Vorbereitung der Entwicklung des ehemaligen Bergwerksgeländes sind insgesamt vier Bebauungspläne aufgestellt worden. Im Rahmen des hier behandelten Bebauungsplans Nr. 05.083 ist für den Bereich südlich der Halde Humbert und des Herringer Baches im Wesentlichen eine gewerbliche bzw. wohnbauliche Entwicklung der Flächen vorgesehen. Darüber hinaus sind im nördlichen Bereich Freiflächen bzw. ein Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die Bebauungspläne sind am 26.09.2023 als Satzung beschlossen worden, vor Erlangung der Rechtskraft müssen allerdings noch städtebauliche Verträge zwischen der Stadt Hamm und den Vorhabenträgern abgeschlossen werden.



Ansprechperson

  • Frau Gudrun Sudhaus, Telefon: 02381 / 17-4122, E-Mail:
  • Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 23.03.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.06.2021 - 24.06.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.06.2021 - 12.07.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 21.03.2022 - 22.04.2022, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 21.03.2022 - 22.04.2022, Interne Beteiligung der Fachbehörden
  • 13.12.2022, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.12.2022, Offenlegungsbeschluss
  • 23.01.2023 - 23.02.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 31.05.2023 - 16.06.2023, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 26.09.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

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